Energieberatung der Gemeinde Sissach 
Die Energieberatung wird zunehmend anspruchsvoller und wichtiger.

Treten Fragen im Betrieb mit elektrischer Energie auf, nehmen Sie weiterhin mit der Genossenschaft Elektra Sissach Kontakt auf. Die Mitarbeiter der Elektra Sissach werden Sie im Umgang mit Strom wie gewohnt, kompetent beraten und informieren.
Elektra Sissach
Laimackerweg
4450 Sissach
Tel. 061 971 11 06 / info@elektra-sissach.ch

Für weitergehende Informationen und Beratungen, insbesondere Fragen der Haustechnik und wissenswertes in Bezug Um- und Neubauten, Mobilität und viele andere mehr, nehmen Sie mit nachstehenden Kontakt auf:

Gratis Erst- und Vorgehensberatung Haben Sie Fragen zum Heizungsersatz oder zur Sanierung der Gebäudehülle? Möchten Sie im Alltag Energie sparen? Die Energieberatung zeigt Mietern und Hauseigentümer-Innen Möglichkeiten zur sparsamen und rationellen Energieverwendung auf. Nutzen Sie die Chance und lassen Sie sich beraten:

EBL-Energieberatung
Mühlemattstr. 6
4410 Liestal
061 926 15 35 / info@ebl.ch
 

Primeo Energie-Energieberatung
Weidenstr. 27
4142 Münchenstein
061 415 45 47 / energieberatung@primeo-energie.ch

Diese Unternehmen haben spezialisierte Beratungsteams aufgebaut, die in der Lage sind Ihre Anliegen zu klassifizieren und den richtigen Stellen zuzuweisen. Diese Aufgaben wurden der EBL und der EBM im Rahmen eines Mandates übertragen und wird mit Beiträge der Gemeinde und des Kantons unterstützt. So sind Auskünfte und erste Beratungen bis zu einer Stunde ohne Kostenfolge. Projektbegleitende, weitergehende Beratungen sind kostenpflichtig.

Beratungen sind per E-Mail, am Telefon oder direkt bei den Beratungsstellen in Liestal und Münchenstein möglich. Die erste Beratungsstunde (inkl. Vorbereitung, Abklärungen und Rückfragen) ist dank Beiträgen von Gemeinden und Kanton kostenlos sowie system-, produkt- und firmenneutral. Eine weitergehende Beratung ist kostenpflichtig.

Mehr Informationen zur Öffentlichen Baselbieter Energieberatung

Energieanalysen von Gebäuden / GEAK Plus
Der Kanton Basel-Landschaft fördert Energieanalysen von bestehenden Gebäuden im Hinblick auf die Verbesserung der Gebäudehülle (Fenster, Dach, Wand, Boden) und dem vermehrten Einsatz erneuerbarer Energie (Raumwärme und Brauchwarmwasser).
Details

Sonnenenergie
Im geografischen Informationssystem des Kantons finden Sie den Solarkataster Baselland. Er unterstützt Sie bei der Beurteilung, ob und wie gut Ihre Dachfläche für die Nutzung von Sonnenenergie geeignet ist. Sie erhalten sowohl Auskunft betreffend der Möglichkeiten für eine thermische Solaranlage (Warmwasser) wie auch betreffend der Stromproduktion (Photovoltaik).
www.geoview.bl.ch > Solarkataster oder direkt
www.solarkataster.bl.ch

Grundlagenbericht zum Solarkataster Baselland mit Solarstrompotentialen pro Gemeinde
Publikationen > Statistik, Daten

Checklisten

Erdwärme
Eine erste Einschätzung über die Möglichkeiten für die Erdwärmenutzung mit Erdsonden liefert die Erdwärmenutzungskarte im geografischen Informationssystem.
www.geoview.bl.ch > Erdwärmenutzung

Wärmeverbünde / AWV Abwasserwärmeverbund Sissach AG
Können Sie Ihre Liegenschaft über ein Nahwärmenetz mit erneuerbarer Wärme oder Abwärme versorgen?
Im geografischen Informationssystem finden Sie Informationen zu Wärmeverbünden im Kanton.
www.geoview.bl.ch > Wärmeverbundskataster

Sie Gemeinde betreibt mit der AWV einen eigenen Abwasserwärmeverbund. Die AWV Abwasserwärmeverbund Sissach AG (AWV) wurde am 7. Oktober 1994 gegründet. Sie setzt sich zusammen aus Beteiligungen der EBL (Genossenschaft Elektra Baselland), der Einwohnergemeinde Sissach, Genossenschaft Elektra Sissach und der Bürgergemeinde Sissach.

Weiterbildung / Seminare

Weiterführende Links

Fördergelder von Bund und Kanton
Sanierungen oder das Umstellen auf erneuerbare Energien in einer Liegenschaft sind Sache der jeweiligen Eigentümer. Mit Fördergeldern werden diese Massnahmen unterstützt.

Fördergelder der Gemeinde
Jeweils mit dem Budget werden Fördergelder beschlossen, um thermische Solaranlagen und Wärmepumpen finanziell zu unterstützen. Das Gesuchsformular ist der Gemeinde einzureichen.