
Parkraumbewirtschaftung
Ab 1. Oktober 2025 gilt in der Gemeinde Sissach das neue Regime für die Parkraumbewirtschaftung. Das Abstellen von Fahrzeugen auf öffentlichen Parkplätzen mit Parkuhren und auf Gemeindestrassen wird grundsätzlich kostenpflichtig.
Das Wichtigste in Kürze
- Auf Gemeindestrassen gilt tagsüber von Montag bis Freitag von 7 bis 19 Uhr die Tageskostenpflicht. Während der Tageskostenpflicht dürfen Fahrzeuge durch Verwendung der Parkkarte Blaue Zone für max. 4 Stunden kostenlos parkiert werden. Beträgt die Parkzeit mehr als 4 Stunden, muss eine kostenpflichtige Parkkarte gelöst werden. In der Blauen Zone gelten unverändert die allgemeinen Regeln für diese Zone.
- Auf den öffentlichen Parkplätzen mit Parkuhren ist die erste Stunde kostenlos, danach kostet jede weitere Stunde 1 Franken, maximal 8 Franken pro Tag. Es kann nicht länger als 1 Tag gelöst werden. Die Kostenpflicht gilt auf allen öffentlichen Parkplätzen von Montag bis Freitag von 7 bis 19 Uhr mit Ausnahme der Parkplätze Bahnhof, Freibad und Spielplatz Allmend. Auf diesen gilt an allen Tagen die Kostenpflicht.
- Verschiedene Typen von kostenpflichtigen Parkkarten ermöglichen das regelmässige oder längere Abstellen des Fahrzeugs auf gemeindeeigenen Strassen oder Plätzen.
- Regelmässiges nächtliches Abstellen des Fahrzeugs auf gemeindeeigenen Strassen oder Plätzen bleibt kostenpflichtig und erfordert eine Parkkarte.
Parkieren auf Gemeindestrassen und in der Blauen Zone
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Auf allen Gemeindestrassen gilt, auch in den markierten weissen Parkfeldern, die Tageskostenpflicht. Während der Tageskostenpflicht dürfen Fahrzeuge durch Verwendung der Parkkarte Blaue Zone maximal 4 Stunden kostenlos parkiert werden. Beträgt die Parkzeit mehr als 4 Stunden, muss eine kostenpflichtige Parkkarte für Gemeindestrassen (inkl. weisse Parkfelder) gelöst werden. Gültig sind folgende Parkkarten:
- Tagesparkkarte
- Anwohnerparkkarte
Die Parkfelder Blaue Zone werden grundsätzlich aufgehoben und in Parkfelder Weisse Zone mit Tageskostenpflicht ummarkiert. In der Begegnungszone und den umliegenden Parkfeldern beim Café Caprice, auf dem Gemeindeparkplatz sowie vor dem Maurer Television (Kanton) bleiben die Parkfelder Blaue Zone mit den für diese geltenden Regeln erhalten.
Rund um das Primarschulhaus Dorf und an der Hauptstrasse West (Kantonsstrasse) bleibt die heutige Blaue Zone vorläufig bestehen. Die Eigentümerparkkarte Begegnungszone ist nur in der Blauen Zone der Begegnungszone gültig.
Bitte beachten Sie auch die besonderen Bestimmungen zum kostenpflichtigen Nachtparking!
Parkieren auf öffentlichen Parkplätzen mit Parkuhren
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Folgende öffentliche Parkplätze werden von der Gemeinde mit Parkuhren bewirtschaftet:
- Sportplatz Tannenbrunn
- Bahnhof
- Freibad
- Spielplatz Allmend
- Kunsteisbahn
- Alte Hauptstrasse
- Friedhof
- Schrebergärten Grienmatt
Für alle Parkplätze mit zentralen Parkuhren gelten neu folgende Tarife:
1h | gratis |
Jede weitere Stunde | CHF 1 |
1 Tag max. | CHF 8 |
Dabei sind folgende zahlungspflichtige Zeitzonen vorgesehen:
Montag bis Freitag 07:00 – 19:00 Uhr:
Parkplätze Sportplatz Tannenbrunn, Kunsteisbahn, Alte Hauptstrasse, Friedhof, Schrebergärten Grienmatt
Montag bis Sonntag 07:00 – 19:00 Uhr:
Parkplätze Bahnhof, Freibad, Spielplatz Allmend
Bezahlt werden kann mit Bargeld, Twint, Kredit-/Debitkarte und den Apps EasyPark und Parkingpay.
Langzeitparkieren und regelmässiges Parkieren (Parkkarten)
Die Gemeinde gibt verschiedene Typen von Parkkarten aus. Mit diesen kann das Recht erworben werden, in bestimmten Zonen das Fahrzeug regelmässig und / oder über längere Zeit abzustellen.
Tagesparkkarten
Tagesparkkarten können für 1 Tag (24 Stunden) oder für 7 Tage gelöst werden. Die Tagesparkkarten gelten unmittelbar ab dem Zeitpunkt des Erwerbs für die gelöste Dauer und berechtigen zum Parkieren auf allen öffentlichen Parkplätzen mit Parkuhren sowie auf Gemeindestrassen mit Ausnahme der Blauen Zone und Bereichen mit Parkverbot.
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Anwohnerparkkarten
Anwohnerparkkarten berechtigen zum zeitlich unbeschränkten sowie zum regelmässigen nächtlichen Parkieren auf allen Gemeindestrassen (inkl. weisse Parkfelder) und – ausserhalb der kostenpflichtigen Zeiten – auf den öffentlichen Parkplätzen mit Parkuhren.
Tarife: | CHF 50 / Monat | CHF 500 / Jahr |
Angestelltenparkkarten
Angestelltenparkkarten berechtigen zum zeitlich unbeschränkten Parkieren ausschliesslich auf allen mit Parkuhren ausgestatteten öffentlichen Parkplätzen mit Ausnahme der Parkplätze Bahnhof, Freibad und dem fest vermieteten Parkplatz der Liegenschaft Hauptstrasse 115/117.
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Eigentümerparkkarten Begegnungszone
Diese Karten sind Parkplatzeigentümer*innen, welche in der Blauen Zone der Begegnungszone einen oder mehrere Parkplätze besitzen, vorbehalten. Sie berechtigen zum unbeschränkten und kostenlosen Parkieren auf ihrem/-n Parkplatz/-plätzen oder einem anderen Parkplatz Blaue Zone in der Begegnungszone (1 Karte pro Parkplatz).
Nutzfahrzeugparkkarten
Diese berechtigen zum zeitlich unbeschränkten Parkieren von Fahrzeugen ab 3.5 t und Anhängern jeder Gewichtsklasse auf den dafür vorgesehenen spezifischen Parkplätzen.
Tarife: | CHF 100 / Monat | CHF 1'000 / Jahr |
Bezug von Parkkarten
Parkkarten können ab 15. September 2025 (mit Gültigkeit ab 1. Oktober 2025) über die Parkingpay App oder über die Website https://parkingpay.ch bezogen werden.
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Bitte beachten Sie folgendes:
- Parkkarten werden nur digital ausgestellt und lauten auf ein Nummernschild.
- Parkkarten geben das Recht zum Abstellen des Fahrzeugs in der betreffenden Zone, sie führen aber nicht zu einem Anspruch auf einen spezifischen oder freien Parkplatz.
- Bei gewissen Typen von Parkkarten wird vor dem Ausstellen die Berechtigung zum Bezug der Parkkarte durch die Gemeindeverwaltung geprüft (Anwohnerparkkarte, Angestelltenparkkarte, Eigentümerparkkarte, Nutzfahrzeugparkkarte).
- Auf den Gemeindestrassen und –plätzen dürfen nur Fahrzeuge (keine Anhänger!) bis zu einem Gesamtgewicht von max. 3.5 t abgestellt werden.
Auf öffentlichen Strassen, Plätzen oder Parkplätzen mit Parkuhren dürfen grundsätzlich keine Fahrzeuge ohne Kennzeichen abgestellt werden.