Steuerfuss: Gemeindesteuer- und Kirchensteuersätze

Für was die Steuereinnahmen verwendet werden, wird jeweils ausführlich in den Erläuterungen der Budgetversammlung (Einwohnergemeindeversammlung vom Dezember) erläutert.

Der Steuerfuss für das kommende Jahr wird mit dem Budget jeweils an der Gemeindeversammlung im Dezember verabschiedet.

Per 2025 gelten folgende Sätze:

Natürliche Personen       

Gemeindesteuer 57% vom Staatssteuerbetrag 

Feuerwehrersatzabgabe  0.30 % vom steuerbaren Einkommen und Grundtaxe CHF 50 pro Ersatzabgabepflichtige/r

Kirchensteuersätze

Evang.-ref. 0.70 % vom steuerbaren Einkommen und 0.70 ‰ vom steuerbaren Vermögen   

Röm.-kath. 9 %  vom Staatssteuerbetrag 

Christ.-kath. 0.70 % vom steuerbaren Einkommen und 0.10 % vom steuerbaren Vermögen 

Juristische Personen

Ertragssteuer und Kapitalsteuer für juristische Personen: 55% der Staatssteuer

Zinssätze und Skonto

Die aktuellen Zinssätze und den Skontotermin finden Sie im Thema Gemeindesteuern.