Steuerfuss: Gemeindesteuer- und Kirchensteuersätze Für was die Steuereinnahmen verwendet werden, wird jeweils ausführlich in den Erläuterungen der Budgetversammlung (Einwohnergemeindeversammlung vom Dezember) erläutert. Der Steuerfuss für das kommende Jahr wird mit dem Budget jeweils an der Gemeindeversammlung im Dezember verabschiedet. Per 2025 gelten folgende Sätze: Natürliche Personen Gemeindesteuer 57% vom Staatssteuerbetrag Feuerwehrersatzabgabe 0.30 % vom steuerbaren Einkommen und Grundtaxe CHF 50 pro Ersatzabgabepflichtige/r Kirchensteuersätze Evang.-ref. 0.70 % vom steuerbaren Einkommen und 0.70 ‰ vom steuerbaren Vermögen Röm.-kath. 9 % vom Staatssteuerbetrag Christ.-kath. 0.70 % vom steuerbaren Einkommen und 0.10 % vom steuerbaren Vermögen Juristische Personen Ertragssteuer und Kapitalsteuer für juristische Personen: 55% der Staatssteuer Zinssätze und Skonto Die aktuellen Zinssätze und den Skontotermin finden Sie im Thema Gemeindesteuern. |