Gemeindesteuern
Gemeindesteuern auf einen Blick
Der Versand der Vorausrechnung erfolgt im Februar des laufenden Jahres durch die kantonale Steuerverwaltung. Die Zahlungstermine, Verzugs- und Vergütungszinsen entnehmen Sie bitte der Webseite der kantonalen Steuerverwaltung.
Die Veranlagungen von natürlichen Personen werden durch das Gemeindesteueramt in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet.
Bezüglich der Kirchensteuern weisen wir auf die Gesetze der jeweiligen Kirchgemeinde hin, welche auf ihren Webseiten ersichtlich sind.
Zugehörige Objekte
| Name | Online | Download |
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| Steuerabteilung | 061 976 13 35 | gdesteueramt@sissach.ch |
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