Möchten Sie einen Anlass in der Gemeinde Sissach organisieren? Je nach Art und Grösse Ihres Anlasses brauchen Sie eine oder mehrere Bewilligungen sowie ergänzende Konzepte. Unten finden Sie die wichtigsten Themen mit einer kurzen Erklärung, wann Sie welche Gesuche/Bewilligungen benötigen.  

Raumreservationen 

Für Anlässe in der Gemeinde Sissach können verschiedene Räume (z.B. Begegnungszentrum Jakobshof oder Turn- und Mehrzweckanlagen) gemietet werden. Reservationen und Anfragen können direkt über die Webseite an unsere Fachstelle Raumreservation gesendet werden.  Bei Fragen wenden Sie sich an raumreservation@sissach.ch

Gelegenheitswirtschaft (inkl. Freinacht / Lautsprecher)  

Für Anlässe mit Verkauf von Speisen und Getränken (mit oder ohne Alkohol) ist in der Regel eine Gelegenheitswirtschafts‑Bewilligung nötig. Damit stellen Sie sicher, dass der Betrieb Ihrem Anlass angepasst und die gesetzlichen Vorgaben eingehalten sind. Bei Gelegenheitswirtschaften an Anlässen ist das Thema Alkoholabgabe und Jugendschutz zu beachten. Damit das Verkaufspersonal bestens darauf vorbereitet ist, empfehlen wir den Onlinetest der eidgenössischen Alkoholverwaltung.  
Für Feste, welche länger als Mitternacht (nach 24.00 Uhr) dauern, ist zudem eine Bewilligung für eine «Freinacht» einzuholen. Bei Nutzung von Verstärker- oder Lautsprechern ist gleichzeitig eine Bewilligung für Verstärker‑ oder Lautsprecheranlagen erforderlich. Details zu Voraussetzungen, Fristen und Unterlagen finden Sie im aufgeführten Merkblatt und in den Gesuchen. Bei Fragen wenden Sie sich an einwohnerdienste@sissach.ch.

Nachtruhe

Im Polizeigesetz der Gemeinde Sissach sind die Ruhezeiten sowie auch die Nachtruhe geregelt:

§ 17
Nachtruhe
1 Als Nachtruhe gilt von Sonntag bis Donnerstag der Zeitraum von 22.30 bis 06.00 Uhr, Freitag und Samstag von 23.00 bis 06.00 Uhr. Während dieser Zeit sind alle lärmverursachenden Tätigkeiten und Veranstaltungen ohne spezielle Bewilligung untersagt.
2 Der Gemeinderat kann Ausnahmen bewilligen. In diesen Fällen sind die Bewilligungsauflagen massgebend.

§ 18
Ruhezeiten
1 Lärmige Tätigkeiten, wie z.B. Rasenmähen, Fräsen, Benützen von Hochdruckreiniger, maschinelles Häckseln etc. sind nur von Montag bis Freitag 07.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 20.00 Uhr, am Samstag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr gestattet. Ausgenommen sind landwirtschaftliche Arbeiten.
2 An Sonn- und Feiertagen sind lärmige Tätigkeiten untersagt. Für das Ruhegebot an Sonn- und Feiertagen gelten die Bestimmungen des kantonalen Rechts.

Arealnutzung mit und ohne Sperrung  

Wenn Sie für Ihren Anlass öffentliche Flächen, insbesondere die Begegnungszone nutzen möchten, brauchen Sie ein Arealnutzungsgesuch. In der Begegnungszone gibt es verschiedene offizielle Standorte die genutzt werden können. Wird für einen Anlass eine (Teil-)Sperrung der Begegnungszone beantragt, wird das Gesuch durch den Gemeinderat behandelt. Wird Areal vor einem Laden/Privatliegenschaft beansprucht, ist die Zustimmung der Grundstückeigentümer vorgängig einzuholen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an gemeinde@sissach.ch.

Abfallkonzept und Mehrwegpflicht  

Für Anlässe mit Publikum ist ein durchdachtes Abfallkonzept wichtig, damit Umgebung und Infrastruktur sauber bleiben und Abfälle korrekt entsorgt werden. In Sissach gilt für bewilligungspflichtige Veranstaltungen ab 100 Teilnehmenden eine Mehrwegpflicht, das heisst, Getränke und Speisen sind grundsätzlich in Mehrweg-Geschirr bzw. mit Mehrweg-Systemen abzugeben. Das Abfallkonzept zeigt, wie Sie Sammelstellen, Entsorgung und Reinigung organisieren. Wenn Sie ausnahmsweise von der Mehrwegpflicht oder von den Vorgaben im Abfallkonzept abweichen möchten, ist dafür eine separate Bewilligung des Gemeinderates erforderlich. Bei Fragen wenden Sie sich an die Fachstelle Energie und Umwelt, nicole.itin@sissach.ch.

Sicherheitskonzept  

Bei grösseren Anlässen oder Veranstaltungen mit besonderen Risiken (z.B. grosses Publikum, Bühne, Feuerwerk, Verkehrsumleitungen) kann ein Sicherheitskonzept verlangt werden. Das Sicherheitskonzept beschreibt, wie Sie Gefahren erkennen, vorbeugen und im Ereignisfall reagieren (Fluchtwege, Sanitätsdienst, Brandschutz, Verkehr, Notfälle). Es dient als Grundlage für Bewilligungen, für Absprachen mit Polizei und Rettungsdiensten und für Ihre interne Organisation.  

Hinweis: Ein Merkblatt zum Sicherheitskonzept befindet sich derzeit in Erarbeitung und wird demnächst auf dieser Seite aufgeschaltet. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Bauabteilung: bauabteilung@sissach.ch.  

Plakate und Werbung im öffentlichen Raum  

Wenn Sie Ihren Anlass mit Plakaten im öffentlichen Raum bewerben möchten, gelten besondere Regeln. Die Gemeinde legt fest, wo Plakate aufgehängt oder aufgestellt werden dürfen und wie lange diese stehen bleiben können. Genaue Bestimmungen finden Sie in den Merkblättern und Formularen zur Plakatierung. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an gemeinde@sissach.ch.

Haftpflichtversicherung 

Es wird empfohlen, für grössere Festanlässe eine spezielle Haftpflichtversicherung abzuschliessen.