Beglaubigung von Unterschriften bei Referenden und Initiativen
Die Unterschriftenbogen sind an das Initiativ- oder Referendumskomitee einzureichen.
Gestützt auf Artikel 62 Absatz 4 und Artikel 70 des Bundesgesetzes Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.vom 17. Dezember 1976 über die politischen Rechte und Artikel 19 Absatz 3 der Verordnung Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.vom 24. Mai 1978 über die politischen Rechte bescheinigt (Unterschriftenbeglaubigungen) das Einwohneramt (Einwohnerdienst) die Anzahl Einwohner, welche stimmberechtigt sind und somit die politischen Rechte ausüben.
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Allgemeine Dienste | 061 976 13 00 | einwohnerdienste@sissach.ch |