Rechtspflege, unentgeltliche
Bei Bedürftigkeit und sofern das Begehren nicht absolut aussichtslos ist, kann Ihnen die unentgeltliche Rechtspflege bewilligt werden.
Sie finden auf der Internetseite des Kantons weitere Informationen Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. und das entsprechende FormularExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Kanton Basel-Landschaft | 061 552 51 11 |