Schulrat Sissach
Aufgaben des Schulrates:
- Der Schulrat ist den Schulen als politisch gewählte Behörde übergeordnet.
- Der Schulrat nimmt die strategischen Aufgaben und das Controlling wahr. Er überlässt die operativen Aufgaben der Schulleitung.
- Der Schulrat nimmt die Wahl der Schulleitung und die unbefristete Anstellung der Lehrerinnen und Lehrer vor. Er genehmigt das Schulprogramm und gewährleistet die Umsetzung der Evaluationsergebnisse.
- Der Schulrat vertritt gegenüber den Lehrerinnen und Lehrern und der Schulleitung seiner Schule die Anliegen der Schülerinnen und Schüler, der Erziehungsberechtigten, der Trägerschaft und des Kantons.
- Der Schulrat ist innerhalb der Schule Beschwerdeinstanz bei Entscheidungen der Schulleitung.
- Der Schulrat ist Entscheidungsinstanz im Schulausschlussverfahren.
Gesetzliche Grundlagen:
- Bildungsgesetz (SGS 640; BildG) §§ 79-83
- Verordnung für den Kindergarten und die Primarschule (SGS 641.11; VO KG/PS) §§ 67-69
- Verordnung für die Sekundarschule (SGS 642.11; VO Sekundarschule) §§ 47-50
- Verordnung für die Musikschule (SGS 640.41; VO Musikschule) §§ 31-33
- Geschäftsordnung
Amtsperiode 1.8.2020 resp. Covid-19-bedingt 1.1.2021 - 31.7.2024
Kontakt
Schulrat Sissachp.A. Simone Rickenbacher Sonnhaldenweg 5e
4450 Sissach
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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