Die Sozialhilfebehörde ist zuständig

  • für die Ausrichtung von Sozialhilfebeiträgen,welche nach den Vorschriften des Gesetzes sowie der dazugehörenden Ausführungserlasse und Richtlinien entrichtet werden.
  • für das Asylwesen der Gemeinde

SozialhilfegesetzExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. (gesetzliche Grundlagen)

Amtsperiode Sozialhilfebehörde: 01.01.2025 - 31.12.2028

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