Einschränkungen während der Fasnacht - Strassensperrungen

29. Januar 2026
Div. Sperrungen

Die «Sissecher Fasnecht» wird auch dieses Jahr die Begegnungszone, wie auch andere Teile des Dorfes für ihre Anlässe nutzen. Die Veranstalterin versucht, die diesbezüglichen Störungen so gering wie möglich zu halten.

Bitte beachten Sie die folgenden Strassensperrungen:

Sonntag, 22. Februar 2026 und Montag, 23. Februar 2026:
Sperrung der ganzen Begegnungszone

  • Von Sonntag, 22. Februar 2026, von 10:00 Uhr bis Montag, 23. Februar 2026, ca. 10:00 Uhr (wegen Sonntagsumzug, Laternen- und Fackelumzug und Morgenstreich).

Sonntag, 22. Februar 2026:
Sperrung der Umzugsroute

  • Von Sonntag, 22. Februar 2026, von 11:00 Uhr bis ca. 23:30 Uhr: Sperrung Netzenstrasse ab 2. Kreisel – Hauptstrasse (inkl. «Schlaufe» Schulstrasse und Teile des Wuhrweges) – Bahnhofstrasse – Güterstrasse bis Einmündung Reusslistrasse. Zunzgerstrasse bis Unterführung SBB. Rheinfelderstrasse ab Hauptstrasse bis Einmündung Gerbegässlein (Gerbegässlein befahrbar); wegen Sonntagsumzug.

Sonntag, 22. Februar 2026:
Sperrung "Gmeiniplatz"

  • Sonntag, 22. Februar 2026, von 10:00 Uhr bis ca. 23:30 Uhr: Sperrung des "Gmeiniplatzes"

NEU: Sperrung der Bahnhofstrasse:

  • Von Sonntag, 22.02.2026, ab 23:30 Uhr bis Montag, 23.02.2026, 09:00 Uhr, Sperrung Bahnhofstrasse ab Höhe Hausnummer 4 bis Höhe Hausnummer 18. Die Busse der BLT und der Postauto AG sowie Anwohner dürfen den Perimeter ab 05:00 Uhr befahren.

Dienstag, 24. Februar 2026 und Mittwoch, 25. Februar 2026:

  • Teilsperrung der Begegnungszone (ab Bützenenweg bis Rössligasse und Einmündung Sonnenkreuzung in Begegnungszone bis Postgasse): Dienstag, 24. Februar 2026, 08:00 Uhr, bis Mittwoch, 25. Februar 2026, 12:00 Uhr (wegen Guggenkonzert).
  • Sperrung der ganzen Begegnungszone: Dienstag, 24. Februar 2026, 15:00 Uhr bis Mittwoch,
    25. Februar 2026, 09:00 Uhr (wegen Guggenkonzert und Wagenburg).
  • Die Zufahrt zum Coop und Altersheim bleibt immer über die Rössligasse gewährleistet.
  • NEU: Teilsperrung der Bahnhofstrasse während des Guggenkonzerts: Dienstag, 24. Februar 2026, 19:00 Uhr bis ca. 00:00 Uhr (Ende Guggenkonzert): Teilbereich hinter den Konzertbühnen zwischen Schaub Medien AG/Volkstimme und Bahnhofstrasse 20/27 (Verzweigung Bahnhofstrasse/Güterstrasse).

Donnerstag, 26. Februar 2026:

  • Sperrung der ganzen Begegnungszone: Donnerstag, 26. Februar 2026 von 19:00 Uhr bis 19:45 Uhr (wegen Chlurimarsch / Route: Rheinfelderstrasse – Allmendweg bis Grosse Allmend). Der Verkehr im Hauptstrassenabschnitt Sonnenkreuzung wird während dem Umzug kurzzeitig angehalten.

Die genannten Anlässe werden die Gewerbebetriebe in der Begegnungszone nur punktuell und mit ganz wenigen Ausnahmen während eines ganzen Tages behindern.

Schaufensterbeleuchtungen im Dorfkern / Strichcode
Einige der Veranstaltungen finden jeweils bei ausgeschalteter Strassenbeleuchtung statt. Ein beleuchtetes Schaufenster kann die Wirkung der Umzüge und Veranstaltungen stark stören oder gar gänzlich verhindern. Im Namen der Zuschauer*innen und der aktiven Fasnächtler*innen ersucht die Fasnachtsgesellschaft Sissach daher eindringlich, die Schaufensterbeleuchtungen in den Geschäften im Dorfkern / Strichcode für die nachfolgenden Anlässe während den angegebenen Zeiten auszuschalten:

  • Am Sonntagabend, 22. Februar 2026, zwischen 19:30 Uhr und 20.30 Uhr / Laternen- und Fackelumzug;
  • am Montag, 23. Februar 2026, ab 04:00 Uhr / Morgenstreich;
  • am Donnerstag, 26. Februar 2026 zwischen 19:30 Uhr und 19:45 Uhr / Chlurimarsch.

Chluriverbrennung auf der Allmend (Donnerstag, 26. Februar 2026) – Infos an AnwohnerInnen
Die Chluriverbrennung findet wie immer neben dem Robinsonspielplatz auf der Allmend statt. Das Chluri wird unter Aufsicht der Sissacher Feuerwehr verbrannt und für die Sicherheit ist jederzeit gesorgt. Die Fasnachtsgesellschaft Sissach bittet die Anwohnerinnen und Anwohner sich den Termin vorzumerken und die Storen frühzeitig einzuziehen.

Bitte beachten Sie das temporäre Parkverbot auf dem Allmend Parkplatz.  Vorschriftswidrig parkierte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.