
Hundehaltung
Hunde sind bei Zuzug oder bei Anschaffung innert 14 Tagen bei den Einwohnerdiensten mit folgenden Unterlagen anzumelden:
- Impfbüchlein
- Nachweis Haftpflichtversicherung - mind. 3 Mio. Franken
- Nachweis über allfällig geleistete Gebühren der anderen Gemeinde
Gebühren:
Erster Hund: CHF 100.00
jeder weitere Hund: CHF 150.00
Wegzug, Weitergabe oder Tod des Hundes ist ebenfalls innert 14 Tagen persönlich, per Telefon (061 976 13 00) oder per Mail (einwohnerdienste@sissach.ch) zu melden. Wir benötigen folgende Angaben: Name Hundehalter, Name Hund, Datum der Weitergabe, des Todes oder des Wegzuges und der Wegzugsort.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 061 976 13 00 | einwohnerdienste@sissach.ch |