Die Einwohnerdienste Sissach geben Privaten aus Datenschutzgründen auf Gesuch hin folgende Daten einer einzelnen Person, die im Einwohnerregister ohne Datensperre verzeichnet ist, bekannt:

  • Amtlicher Name
  • Vorname
  • Geschlecht
  • Geburtsdatum
  • Wohnadresse und Zustelladresse


Falls bei der im Einwohnerregister verzeichneten Person eine Auskunftssperre vorhanden ist, können Auskünfte nur bekanntgegeben werden, sofern die um Bekanntgabe ersuchende Person glaubhaft macht, dass die Personendaten zur Durchsetzung ihrer Rechtsansprüche erforderlich sind. Der Gläubiger muss nicht nur ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, sondern auch belegen, dass er über eine Forderung (nicht nur eine offene Rechnung) verfügt (z.B. Vertrag, Verlustschein, unterzeichnete Bestellung, Gerichtsurteil) und dass er ohne die Bekanntgabe der Adresse die Forderung nicht durchsetzen kann.

Ganze Adresslisten werden keine erstellt.

Einwohner/innen können verlangen, dass die Adressauskunft gesperrt wird. Weitere Informationen dazu finden Sie unter Datensperre.

Vorgehen:
Wir bitten Sie, uns die Adressanfrage per Post, per Mail (einwohnerdienste@sissach.ch) oder per Fax (061 976 13 09) zuzustellen oder unten stehendes Online-Formular auszufüllen.

Preis

CHF 10.00

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