Abmeldung / Wegzug
Auf Wiedersehen!
Der Wegzug muss innerhalb von 14 Tagen der Gemeinde gemeldet werden.
Sie können Ihren Wegzug auch bequem von zu Hause aus mit eUmzugExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. erledigen. In welchen Fällen eine Meldung via eUmzug möglich ist, sehen Sie nachfolgend.
Abmeldung Schweizer/innen mit Wegzug innerhalb der Schweiz (eUmzug möglich)
Für die Abmeldung benötigen wir:
- Pass oder Identitätskarte
- Wegzugsdatum (Mitte oder Ende Monat)
- Wegzugsadresse
Bei Trennung sowie bei Umzug von minderjährigen Kindern siehe zusätzliche Informationen weiter unten unter "Spezialfälle".
Die Abmeldung kann auch schriftlich mit unten stehendem Online-Formular erfolgen.
Abmeldung ausländische Staatsangehörige mit Wegzug innerhalb Kanton Basel-Landschaft (eUmzug möglich)
Für die Abmeldung benötigen wir:
- Ausländerausweis
- Wegzugsdatum (Mitte oder Ende Monat)
- Wegzugsadresse
Bei Trennung sowie bei Umzug von minderjährigen Kindern siehe zusätzliche Informationen weiter unten unter "Spezialfälle".
Die Abmeldung kann auch schriftlich mit unten stehendem Online-Formular erfolgen.
Abmeldung ausländische Staatsangehörige mit Wegzug ausserhalb Kanton Basel-Landschaft
(eUmzug nur für EU/EFTA-Angehörige möglich)
Für die Abmeldung benötigen wir:
- Ausländerausweis
- Wegzugsdatum (Mitte oder Ende Monat)
- Wegzugsadresse
Bei Trennung sowie bei Umzug von minderjährigen Kindern siehe zusätzliche Informationen weiter unten unter "Spezialfälle".
Die Abmeldung kann auch schriftlich mit unten stehendem Online-Formular erfolgen.
Abmeldung Wegzug ins Ausland (eUmzug nicht möglich)
Bitte melden Sie sich spätestens 14 Tage vor Wegzug am Schalter der Einwohnerdienste ab. Auf Wunsch erhalten Sie eine Abmeldebescheinigung.
Für die Abmeldung benötigen wir:
- Pass oder Identitätskarte (für Schweizer/innen)
- Ausländerausweis (für ausländische Staatsangehörige)
- Wegzugsdatum
- Wegzugsadresse
Bei Trennung sowie bei Umzug von minderjährigen Kindern siehe zusätzliche Informationen nachfolgend.
Spezialfälle (Trennungen, Umzug von minderjährigen Kindern)
In den folgenden Fällen sind zusätzliche Formulare erforderlich:
- Verheiratete, bei einer Trennung
Falls Sie und Ihr/e Ehepartner/in oder Ihr/e eingetragene/r Partner/in nicht zusammen umziehen: Erklärung Trennung oder getrennte Wohnsitze
- Umzug von minderjährigen Kindern
Falls Sie als Eltern sich die elterliche Sorge teilen, jedoch getrennte Wohnsitze haben oder nicht zusammen umziehen: Erklärung über die gemeinsame elterliche Sorge und zur Wohnadresse Minderjähriger
Rechtliche Grundlagen:
- Anmeldungs- und Registergesetz (ARG)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. Kantonales Recht
- Anmeldungs- und Registerverordnung (ARV)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. Kantonales Recht
- Ausländergesetz (AuG)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. Bundesrecht
- Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. Bundesrecht
Zugehörige Objekte
| Name | Online | Download |
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| Allgemeine Dienste | 061 976 13 00 | einwohnerdienste@sissach.ch |
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