Stille Wahl eines Mitglieds in den Gemeinderat

4. August 2026

Bis zum Ablauf der Frist am 27.07.2026 um 12 Uhr ist folgende Kandidatur für die Ersatzwahl von einem Mitglied in den Gemeinderat bei der Gemeindeverwaltung eingegangen:

  • Zemp Stephan, 1959, Hafner, SP

Es liegen keine weiteren Kandidaturen vor. Die Zahl der Kandidierenden (1) entspricht somit der Zahl der zu Wählenden (1). Die Voraussetzungen für die stille Wahl nach §5 der Gemeindeordnung sind erfüllt. Der Vorgeschlagene ist in stiller Wahl für den Rest der Amtsperiode vom 01.07.2024 bis 30.06.2028, mit Amtsantritt am 01.01.2027, in den Gemeinderat gewählt.

Rechtsmittel
Gegen diese stillen Wahlen kann gestützt auf § 83 Abs. 3 des Gesetzes über die politischen Rechte innert 3 Tagen ab Publikation im Aushang und auf der Website der Gemeinde am 4. August 2026, somit einzureichen bis 7. August 2026, Beschwerde beim Regierungsrat Basel-Landschaft erhoben werden.