Keine PV-Anlage auf dem Dach der Kunsteisbahn

30. April 2026

MEDIENMITTEILUNG

In der Vergangenheit wurde auf verschiedenen Ebenen die Möglichkeit diskutiert, die grosse Dachfläche der Kunsteisbahn für die Solarstromproduktion zu nutzen. Der Gemeinderat hat dieses Anliegen aufgenommen und vertieft geprüft. Er verfolgt generell das Ziel, geeignete Gemeindeliegenschaften mit Photovoltaikanlagen auszustatten und bevorzugt dabei das sogenannte Contracting-Modell gegenüber eigenfinanzierten Lösungen. Beim Contracting übernimmt ein externer Anbieter Planung, Finanzierung, Installation, Wartung und Betrieb der Anlage, während die Gemeinde den erzeugten Strom zu vertraglich vereinbarten Konditionen bezieht. Dadurch können hohe Anfangsinvestitionen und zusätzliche Aufwendungen in der Verwaltung vermieden werden.

Auch für die Kunsteisbahn wurde diese Möglichkeit geprüft. Anlass dazu gab zusätzlich ein von der Sport Sissach AG (SSAG) in Eigeninitiative erarbeitetes Konzept zur Senkung der Energiekosten ihrer beiden Sportanlagen. Ziel desselben war es, durch die Nutzung von Photovoltaik im Eigenverbrauch von günstigeren Stromtarifen zu profitieren und die Betriebskosten damit nachhaltig zu senken. Die geprüfte Lösung eines Contracting-Modells zeigte, dass für Kunsteisbahn und Freibad jährliche Stromkosteneinsparungen von rund CHF 40’000 bis 50’000 möglich wären, ohne zusätzliche Investitionen der Gemeinde oder der Betreiberin.

Während sich die Umsetzung auf den Gebäuden des Freibads als unproblematisch erweist, stellt sich die Situation bei der Kunsteisbahn deutlich komplexer dar. Erste statische Abklärungen zur Aufnahme von Solarpanels fielen zwar grundsätzlich positiv aus. Vertiefte Untersuchungen zeigen jedoch, dass sich das Projekt technisch und rechtlich nahe an kritischen Grenzen bewegt. Die Dachkonstruktion weist zwar eine begrenzte Traglastreserve auf, gleichzeitig bestehen Unsicherheiten hinsichtlich der langfristigen Belastbarkeit der sekundären Tragelemente. Diese gehen insbesondere auf eine frühere, über mehrere Jahre andauernde Feuchtebelastung zurück.

Als Eigentümerin trägt die Gemeinde eine weitreichende Verantwortung für die Sicherheit der Anlage und haftet für allfällige Schäden. Vor diesem Hintergrund beurteilt der Gemeinderat eine zusätzliche Belastung der Dachkonstruktion derzeit als nicht vertretbar. Er gewichtet die Sicherheit höher als die potenziellen wirtschaftlichen und ökologischen Vorteile. Der Gemeinderat verzichtet deshalb auf eine Nutzung der Dachfläche der Kunsteisbahn für eine Photovoltaikanlage. Für die Gebäude des Freibads wie auch des Werkhofes sollen künftig PV-Anlagen geprüft und weiterverfolgt werden.

Für Rückfragen: Gemeinderat David Foggetta