Änderungen bei der Gemeindesteuerrechnung
In der folgenden Übersicht erfahren Sie alles Wichtige zu den Änderungen, den Vorteilen, den Zuständigkeiten sowie zur Einforderung von Guthaben.
Was ändert sich?
Ab dem Steuerjahr 2026 erhalten Steuerpflichtige ihre Gemeindesteuerrechnung nicht mehr separat, sondern zusammen mit der Staatssteuerrechnung.
Was bedeutet das für mich?
- Einheitliche Rechnungsstellung: Sie als Steuerpflichtige erhalten nur noch eine kombinierte Rechnung von der kantonalen Steuerverwaltung, die sowohl die Staatssteuern als auch die Gemeindesteuern enthält.
- Gleiche Fristen und Zinssätze: Für die Gemeindesteuer gelten ab Steuerjahr 2026 die gleichen Zahlungsfristen und Zinssätze wie für die Staatssteuer. Diese Vereinheitlichung führt unter anderem zu einer besseren Planbarkeit.
Wer ist wofür zuständig?
Trotz der Umstellung auf den Bezug der Gemeindesteuer durch die kantonale Steuerverwaltung bleibt die Zuständigkeit für die Veranlagung von natürlichen Personen, das heisst die Überprüfung Ihrer Steuererklärung und Festlegung der Steuerhöhe, weiterhin bei der Gemeinde Sissach.
Für Sie als Steuerpflichtige bedeutet dies konkret: Sie dürfen sich weiterhin an die Steuerabteilung in Sissach wenden, wenn Sie Fragen zur Veranlagung oder Ihrer Steuerklärung haben. Damit bleiben die vertrauten Ansprechpartner im Dorf.
Was heisst das bei Steuerguthaben?
Für Steuerpflichtige mit Guthaben aus der definitiven Gemeindesteuerrechnung 2025 ist es wichtig, Folgendes zu beachten: Guthaben aus der definitiven Gemeindesteuerrechnung 2025 werden nicht an die kantonale Steuerverwaltung überwiesen.
Erstens: Überprüfen Sie die Gemeindesteuerrechnung 2025: Achten Sie bitte darauf, Ihre definitive Gemeindesteuerrechnung 2025 (sie erhalten diese in der Regel im Laufe des Jahres 2026 bzw. anfangs 2027) gründlich zu überprüfen.
Zweitens: Bei einem festgestellten Guthaben wenden Sie sich bitte direkt an die Buchhaltungsabteilung der Gemeinde Sissach und geben Sie die zur Rückerstattung benötigten Daten bekannt (IBAN, Empfänger, Bankadresse)
Tel 061 976 13 16 / E-Mail: stefan.schaub@sissach.ch
Unterstützung und Informationen
Die Gemeindeverwaltung Sissach ist sich bewusst, dass diese Umstellung zu Verwirrungen führen kann. Unsere Mitarbeiterinnen der Steuerabteilung stehen Ihnen für Fragen gerne zur Verfügung. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Kooperation während dieser Übergangszeit.
Zuständigkeiten ab 2026 auf einen Blick
Fragen zur Gemeindesteuerrechnung bis und mit Steuerjahr 2025:
- Gemeindeverwaltung Sissach, Tel 061 976 13 35 / gde.steueramt@sissach.ch
Fragen zur Staats-/Gemeindesteuerrechnung ab dem Steuerjahr 2026:
- Kantonale Steuerverwaltung, Tel 061 552 51 20 / steuerverwaltung@bl.ch
Fragen zur Veranlagung:
- Wenden Sie sich bitte an die in Ihrer Veranlagungsverfügung angegebene zuständige veranlagende Stelle.
Fragen zur Benutzung der Software E-Tax:
- Für technische Unterstützung und Fragen zur Nutzung steht Ihnen das Helpdesk der Firma Ringler Informatik AG während der regulären Bürozeiten zur Verfügung: Tel 041 766 59 17 / etax.bl.ch