
Geschäftsprüfungskommission
Aufgaben der Geschäftsprüfungskommission (GPK):
- Die Geschäftsprüfungskommission führt für die Gemeindeversammlung die Oberaufsicht über alle Gemeindebehörden und Verwaltungszweige durch Prüfung der Tätigkeit aller Gemeindebehörden sowie der Gemeindeangestellten.
- Prüfung der Tätigkeit der interkommunalen Amtsstellen, Kommissionen und Behörden, an denen die Gemeinde beteiligt ist, sowie die Tätigkeit derer Angestellten.
- Die GPK kann die Tätigkeit der basellandschaftlichen und der ausserkantonalen Zweckverbände und Anstalten prüfen, an denen die Gemeinde beteiligt ist, sowie die Tätigkeit derer Angestellten.
- Sie prüft, ob die Rechtsnormen generell richtig angewendet und die Gemeindeversammlungsbeschlüsse ordnungsgemäss vollzogen worden sind. Sie prüft nicht die individuelle Richtigkeit.
- Die GPK erstattet der Gemeindeversammlung jeweils im ersten Halbjahr Bericht über ihre Feststellungen im vergangenen Jahr.
- Bei Feststellung schwerer Pflichtverletzung erfolgt die Berichterstattung an die zuständige Aufsichtsinstanz.
- Erwahrungsinstanz von Gemeinde- und Bürgerratswahlen inkl. Präsidien
Gesetzliche Grundlagen:
- Gemeindegesetz vom 28.5.1970, §§ 101-103 / SGS 180
- Gemeindeordnung (GO), §§ 2 Abs. 1 lit. i, 3 Abs. 3 lit. b
- Rechte und Pflichten der Geschäftsprüfungskommission vom 1.4.1997
Kontakt
GeschäftsprüfungskommissionBahnhofstrasse 1
Postfach
4450 Sissach
Personen
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