Solaranlagen und Wärmepumpen

Ab 01. Juli 2022 sind Wärmepumpen bis zu einem Volumen von max. 2 m3 mindestens 30 Tage vor der Installation baubewilligungsfrei, aber bei der Baubewilligungsbehörde meldepflichtig.

§ 94 Abs. 1 lit. j und § 94a der Verordnung zum Bau- und Raumplanungsgesetz (SGS 400.11, RBV) regelt die Details dazu.

Für dieses einfache Meldeverfahren steht Ihnen ab 01. Juli 2022 ein Online-Service zur Verfügung. Unter «Meldeformular Wärmepumpen» können Sie die erforderlichen Angaben online eingeben und die notwendigen Unterlagen im pdf-Format der Meldung anhängen. Das ganze Verfahren läuft somit papierlos ab.

Der gleiche Service steht Ihnen ab 01. Juli 2022 auch für die meldepflichtigen Solar- und Photovoltaikanlagen unter «Meldeformular Solaranlagen» zur Verfügung (§ 94 Abs. 1 lit. e und § 94a RBV.

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