
Bau- und Planungskommission
- Sie begutachtet die publizierten Baugesuche und baulichen Vorabklärungen, die bewilligungspflichtigen baulichen Arbeiten in der Dorfkern-Zone sowie die vor die Gemeindeversammlung kommenden Vorlagen des Raumplanungsbereiches.
- Sie begleitet die Planung der wichtigeren kommunalen und anderen gemeinderelevanten Bauten des Raumplanungsbereiches vom Vorplanungsstadium an. Setzt der Gemeinderat eine Spezialkommission ein, so soll in derselben die BPK durch ein Mitglied vertreten sein.
- Strassenbauprojekte (Neuerschliessungen, Korrektionen) werden der Kommission zur Kenntnis gebracht. Eine Koordinationen mit dem Werkleitungsbau ist zu prüfen.
- Sie wirkt mit bei der Erarbeitung von Zonen-, Strassennetz- und ähnlichen Plänen auf kommunaler und gegebenenfalls regionaler Ebene.
- Sie nimmt Stellung zu Planauflagen und bau- und planungsrechtlichen Vorlagen, zu Umweltverträglichkeitsprüfungen und dergleichen.
- Sie kann mit dem Einverständnis des Gemeinderates für einzelne spezielle Geschäfte aussenstehende Fachleute beiziehen. Diese müssen nicht in Sissach wohnhaft sein.
Rechtliche Grundlagen:
- Gemeindegesetz vom 28.5.1970, § 104 / SGS 180
- Raumplanungs- und Baugesetz vom 8.1.1998 / SGS 400
- Zonenplan und Zonenreglement Siedlung
- Teilzonenplan und -reglement Siedlung 'Ortskern'
Kontakt
Bau- und PlanungskommissionBahnhofstrasse 1
4450 Sissach
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
---|
Zugehörige Objekte
Name | |||
---|---|---|---|
Pflichtenheft Bau- und Planungskommission i.K. 26.9.2022 | Download | 0 | Pflichtenheft Bau- und Planungskommission i.K. 26.9.2022 |