Auf Wiedersehen!

Der Wegzug muss innerhalb von 14 Tagen der Gemeinde gemeldet werden. 
Sie können Ihren Wegzug auch bequem von zu Hause aus mit eUmzug erledigen. In welchen Fällen dies möglich ist, sehen Sie unten.

Abmeldung Schweizer/innen mit Wegzug innerhalb der Schweiz (eUmzug möglich)
Für die Abmeldung benötigen wir:

  • Pass oder Identitätskarte
  • Wegzugsdatum (Mitte oder Ende Monat)
  • Wegzugsadresse

Die Abmeldung kann auch schriftlich mit unten stehendem Online-Formular erfolgen.


Abmeldung ausländische Staatsangehörige mit Wegzug innerhalb Kanton Basel-Landschaft (eUmzug möglich)
Für die Abmeldung benötigen wir:

  • Ausländerausweis
  • Wegzugsdatum (Mitte oder Ende Monat)
  • Wegzugsadresse

Die Abmeldung kann auch schriftlich mit unten stehendem Online-Formular erfolgen. Es wird Ihnen danach eine Wegzugsmeldung zugestellt.

 

Abmeldung ausländische Staatsangehörige mit Wegzug ausserhalb Kanton Basel-Landschaft 
(eUmzug nur für EU/EFTA-Angehörige möglich)
Für die Abmeldung benötigen wir:

  • Ausländerausweis
  • Wegzugsdatum (Mitte oder Ende Monat)
  • Wegzugsadresse

Die Abmeldung kann auch schriftlich mit unten stehendem Online-Formular erfolgen. Es wird Ihnen danach eine Wegzugsmeldung zugestellt.


Abmeldung Wegzug ins Ausland (eUmzug nicht möglich)
Bitte setzen Sie sich mindestens drei Monate bevor Sie ins Ausland gehen mit der Steuerabteilung in Verbindung. Danach können Sie sich am Schalter der Einwohnerdienste abmelden und erhalten dann auf Wunsch eine Abmeldebescheinigung.
Für die Abmeldung benötigen wir:

  • Pass oder Identitätskarte (für Schweizer/innen)
  • Ausländerausweis (für ausländische Staatsangehörige)
  • Wegzugsdatum (Mitte oder Ende Monat)
  • Wegzugsadresse
  • Kontaktadresse in der Schweiz

Rechtliche Grundlagen:

Zugehörige Objekte