Auf Wiedersehen!

Der Wegzug muss innerhalb von 14 Tagen der Gemeinde gemeldet werden. 
Sie können Ihren Wegzug auch bequem von zu Hause aus mit eUmzug erledigen. In welchen Fällen eine Meldung via eUmzug möglich ist, sehen Sie nachfolgend.

 

Abmeldung Schweizer/innen mit Wegzug innerhalb der Schweiz (eUmzug möglich)
Für die Abmeldung benötigen wir:

  • Pass oder Identitätskarte
  • Wegzugsdatum (Mitte oder Ende Monat)
  • Wegzugsadresse

Bei Trennung sowie bei Umzug von minderjährigen Kindern siehe zusätzliche Informationen weiter unten unter "Spezialfälle".

Die Abmeldung kann auch schriftlich mit unten stehendem Online-Formular erfolgen.


Abmeldung ausländische Staatsangehörige mit Wegzug innerhalb Kanton Basel-Landschaft (eUmzug möglich)
Für die Abmeldung benötigen wir:

  • Ausländerausweis
  • Wegzugsdatum (Mitte oder Ende Monat)
  • Wegzugsadresse

Bei Trennung sowie bei Umzug von minderjährigen Kindern siehe zusätzliche Informationen weiter unten unter "Spezialfälle".

Die Abmeldung kann auch schriftlich mit unten stehendem Online-Formular erfolgen. 

 

Abmeldung ausländische Staatsangehörige mit Wegzug ausserhalb Kanton Basel-Landschaft 
(eUmzug nur für EU/EFTA-Angehörige möglich)
Für die Abmeldung benötigen wir:

  • Ausländerausweis
  • Wegzugsdatum (Mitte oder Ende Monat)
  • Wegzugsadresse

Bei Trennung sowie bei Umzug von minderjährigen Kindern siehe zusätzliche Informationen weiter unten unter "Spezialfälle".

Die Abmeldung kann auch schriftlich mit unten stehendem Online-Formular erfolgen.


Abmeldung Wegzug ins Ausland (eUmzug nicht möglich)
Bitte setzen Sie sich mindestens drei Monate bevor Sie ins Ausland gehen mit der Steuerabteilung in Verbindung. Danach können Sie sich am Schalter der Einwohnerdienste abmelden und erhalten dann auf Wunsch eine Abmeldebescheinigung.
Für die Abmeldung benötigen wir:

  • Pass oder Identitätskarte (für Schweizer/innen)
  • Ausländerausweis (für ausländische Staatsangehörige)
  • Wegzugsdatum (Mitte oder Ende Monat)
  • Wegzugsadresse
  • Kontaktadresse in der Schweiz

Bei Trennung sowie bei Umzug von minderjährigen Kindern siehe zusätzliche Informationen weiter nachfolgend.

 

Spezialfälle (Trennungen, Umzug von minderjährigen Kindern)

In den folgenden Fällen sind zusätzliche Formulare erforderlich:

 

Rechtliche Grundlagen:

Zugehörige Objekte