
Amtliche Publikation - Umgestaltung von Grabfeldern
Die Ruhezeit der Gräber auf dem Friedhof beträgt für alle Kategorien 25 Jahre. Folgende Grabfelder werden stillgelegt, aber momentan noch nicht aufgehoben:
- Erdgrabfelder 1995 – 1999
- Urnengrabfelder 1996 – 1998
Um den Friedhofcharakter zu erhalten, bleiben die Grabsteine bis auf Weiteres stehen.
Die oberirdische Umgestaltung wird ab Anfang 2026 ausgeführt. Es ist ab diesem Zeitpunkt kein persönlicher Grabschmuck mehr erlaubt. Wer Anspruch auf einen Grabstein erhebt, meldet sich bis spätestens Ende November 2025 bei der Friedhofgärtnerei Natalie Häusler: 079 778 46 79 / friedhof@sissach.ch.