Wanderbewilligung für Schafherden

15. November 2023
Der Kantonstierarzt hat die Bewilligung zum Treiben einer Wanderschafherde im Winter 2023/2024 an Schäfer Franco Ravelli und an Walter Huber für jeweils max. 400 Tiere vom 15.11.2023 bis 15.03.2024 erteilt. Das Weiden, Stationieren und Lagern im Walde ist strengstens verboten. Grundbesitzern steht das Recht zu, ihr Gebiet für die Wanderung zu sperren.