Sozialhilfebehörde
Die Sozialhilfebehörde ist zuständig
- für die Ausrichtung von Sozialhilfebeiträgen,welche nach den Vorschriften des Gesetzes sowie der dazugehörenden Ausführungserlasse und Richtlinien entrichtet werden.
- für das Asylwesen der Gemeinde
Sozialhilfegesetz (gesetzliche Grundlagen)
Amtsperiode Sozialhilfebehörde: 01.01.2025 - 31.12.2028
Kontakt
SozialhilfebehördeHauptstrasse 115
4450 Sissach
Tel. 061 976 13 20
sozialdienst@sissach.ch
Website
Personen
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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