
Anmeldung / Zuzug
Herzlich Willkommen in Sissach!
Schön, dass Sie sich für unsere Gemeinde entschieden haben.
Um sich in der Gemeinde anzumelden, müssen Sie persönlich innerhalb von 14 Tagen seit dem Zuzug am Schalter der Einwohnerdienste vorbeikommen. Es ist wichtig, dass Sie sich vorgängig bei Ihrer vorherigen Wohnsitzgemeinde abmelden.
Sie können Ihren Umzug auch bequem von zu Hause aus mit eUmzug erledigen. In welchen Fällen dies möglich ist, lesen Sie nachfolgend.
Anmeldung Schweizer/innen (eUmzug möglich)
Haben Sie sich bereits abgemeldet? Für die Anmeldung benötigen wir:
- Persönlicher Ausweis (Pass oder Identitätskarte)
- Abmeldebestätigung (falls vorhanden)
- Mietvertrag
- Familienausweis-/buch bei Verheirateten
- Familienausweis-/buch oder Geburtsschein für Kinder
Bei Trennung sowie bei Umzug von minderjährigen Kindern siehe zusätzliche Informationen weiter unten unter "Spezialfälle".
Anmeldung ausländische Staatsangehörige (EU/EFTA-Angehörige) mit Zuzug aus der Schweiz (eUmzug möglich)
Haben Sie sich bereits abgemeldet? Für die Anmeldung benötigen wir:
- Persönlicher Ausweis (Pass oder Personalausweis/Identitätskarte)
- Ausländerausweis
- Abmeldebestätigung (falls vorhanden)
- Mietvertrag
- Familienausweis-/buch oder Heiratsurkunde bei Verheirateten
- Familienausweis-/buch oder Geburtsurkunde für Kinder
Bei Trennung sowie bei Umzug von minderjährigen Kindern siehe zusätzliche Informationen weiter unten unter "Spezialfälle".
Anmeldung ausländische Staatsangehörige (EU/EFTA-Angehörige) mit Zuzug aus dem Ausland (eUmzug nicht möglich)
Für die Anmeldung müssen alle volljährigen Personen persönlich anwesend sein.
- Persönlicher Ausweis (Reisepass oder Personalausweis/Identitätskarte)
- Mietvertrag
- Arbeitsvertrag
- Abmeldebestätigung (falls vorhanden)
- Krankenkassenpolice einer Krankenkasse in der Schweiz
- Familienausweis-/buch oder Heiratsurkunde bei Verheirateten
- Familienausweis-/buch oder Geburtsurkunde für Kinder
Bei Trennung sowie bei Umzug von minderjährigen Kindern siehe zusätzliche Informationen weiter unten unter "Spezialfälle".
Die Anmeldung wird danach an das Amt für Migration BL weitergeleitet. Von dort erhalten Sie dann die Bewilligung/Ausländerausweis.
Anmeldung ausländische Staatsangehörige (Drittstaaten (nicht EU/EFTA-Angehörige)) mit Zuzug aus dem Kanton Basel-Landschaft (eUmzug möglich)
Haben Sie sich bereits abgemeldet? Für die Anmeldung benötigen wir:
- Persönlicher Ausweis (Pass oder Personalausweis/Identitätskarte)
- Ausländerausweis
- Abmeldebestätigung (falls vorhanden)
- Mietvertrag
- Familienausweis-/buch oder Heiratsurkunde bei Verheirateten
- Familienausweis-/buch oder Geburtsurkunde für Kinder
Bei Trennung sowie bei Umzug von minderjährigen Kindern siehe zusätzliche Informationen weiter unten unter "Spezialfälle".
Anmeldung ausländische Staatsangehörige (Drittstaaten (nicht EU/EFTA-Angehörige)) mit Zuzug aus der übrigen Schweiz oder dem Ausland (eUmzug nicht möglich)
Haben Sie sich bereits abgemeldet? Für die Anmeldung müssen alle volljährigen Personen persönlich anwesend sein.
- Persönlicher Ausweis (Pass oder Personalausweis/Identitätskarte)
- Ausländerausweis (nur bei Zuzug innerhalb der Schweiz)
- Mietvertrag
- Arbeitsvertrag
- Abmeldebestätigung (falls vorhanden)
- Krankenkassenpolice einer Krankenkasse in der Schweiz (nur bei Zuzug aus dem Ausland)
- Familienausweis-/buch oder Heiratsurkunde bei Verheirateten
- Familienausweis-/buch oder Geburtsurkunde für Kinder
Bei Trennung sowie bei Umzug von minderjährigen Kindern siehe zusätzliche Informationen weiter unten unter "Spezialfälle".
Die Anmeldung wird danach an das Amt für Migration BL weitergeleitet. Von dort erhalten Sie dann die Bewilligung/Ausländerausweis.
Spezialfälle (Trennungen, Umzug von minderjährigen Kindern)
In den folgenden Fällen sind zusätzliche Formulare erforderlich:
- Verheiratete, bei einer Trennung
Falls Sie und Ihr/e Ehepartner/in oder Ihr/e eingetragene/r Partner/in nicht zusammen umziehen: Erklärung Trennung oder getrennte Wohnsitze
- Umzug von minderjährigen Kindern
Falls Sie als Eltern sich die elterliche Sorge teilen, jedoch getrennte Wohnsitze haben oder nicht zusammen umziehen: Erklärung über die gemeinsame elterliche Sorge und zur Wohnadresse Minderjähriger
Rechtliche Grundlagen:
- Anmeldungs- und Registergesetz (ARG) Kantonales Recht
- Anmelde- und Registerverordnung (ARV) Kantonales Recht
- Ausländergesetz (AuG) Bundesrecht
- Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) Bundesrecht
- Link zum Merkblatt 'Einreise in die Schweiz'
- Krankenkassenpflicht