Vorsorgeauftrag / oft gestellte Fragen
Zuständiges Amt: KESB Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Gelterkinden-Sissach Mit einem Vorsorgeauftrag kann jede urteilsfähige und volljährige Person festlegen, wer sie im Falle einer Urteilsunfähigkeit infolge Krankheit oder eines Unfalles vertreten soll. In diesem Papier wird aufgeführt, welche Aufgaben die bezeichneten Personen wahrnehmen sollen. Dabei kann es sich um die Verwaltung aller Angelegenheiten handeln oder nur um einzelne Bereiche. Unterschieden wird zwischen:
Link Beitrag srf/espresso Bei weiteren Fragen in Sachen Vorsorgeauftrag wenden Sie sich an die zuständige KESB oder das Erbschaftsamt Arlesheim, Tel. 061 552 45 70. Auf der Gemeindeverwaltung Sissach können am Schalter der Einwohnerdienste (bitte Öffnungszeiten beachten) die Informationsunterlagen, welche am Informationsabend vom 22. März 2017 abgegeben wurden, bezogen werden. Diese werden nicht online zum Download zur Verfügung gestellt. Fürs Verständnis wird gedankt. Dokument Vorsorgeauftrag Fragen (pdf, 39.2 kB)
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