Erklärvideos zu den kantonalen Abstimmungen
Auf der Homepage der Landeskanzlei finden Sie Erklärvideos zu den kantonalen Abstimmungen. Mit Hilfe dieser Videos werden Vorlagen leicht verständlich erklärt und es unterstützt Wählerinnen und Wähler bei Ihrer Meinungsbildung. Auf das Abstimmungsbüchlein müssen Sie in Zukunft jedoch nicht verzichten. Neu enthalten ist ein QR Code, welcher Sie direkt zu den Videos der jeweiligen Vorlage führt. 


Gemeindewahlen 2024
Kommunale Erneuerungswahlen 2024:
Formulare Wahlvorschläge

Gemeindepräsidium- und Schulratswahlen: 09.06.2024
Eingabe Wahlvorschläge an die Einwohnergemeinde: 08.04.2024

evt. Nachwahlen Gemeindepräsidium und Schulrat: 30.06.2024
Eingabe Wahlvorschläge Nachwahlen an die Einwohnergemeinde: 17.06.2024

Sozialhilfebehördewahlen: 22.09.2024
Eingabe Wahlvorschläge an die Einwohnergemeinde: 22.07.2024

evt. Nachwahlen Sozialhilfebehörde: 24.11.2024
Eingabe Wahlvorschläge Nachwahlen an die Einwohnergemeinde: 30.09.2024

Bekanntgabe von Resultaten:
Die Abstimmungsresultate der eidgenössischen Abstimmungen und kantonalen Abstimmungen werden am Abstimmungssonntag vom Kanton publiziert unter:

www.abstimmungen.bl.ch 

Gemeindewahlen werden ebenfalls auf der Kantonsseite publiziert. Gleichzeitig veröffentlicht die Gemeinde die Wahlprotokolle online.

Beschwerderecht:
Bei Abstimmungen und Wahlen des Kantons und der Gemeinden kann beim Regierungsrat Beschwerde erhoben werden (§ 83 Gesetz über politische Rechte):

  • wegen Verletzung des Stimmrechts;
  • wegen mangelhafter Vorbereitung und Durchführung von Abstimmungen und Wahlen; vorbehalten bleibt § 88 Abs. 1 Buchstabe b (Beschwerde beim Kantonsgericht)

Die Beschwerde ist innert 3 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens jedoch am 3. Tag nach der ordnungsgemässen Veröffentlichung des Ergebnisses einzureichen.

Urne Öffnungszeiten

Das Wahllokal ist am Wahl- und Abstimmungssonntag von 09.30 - 11.00 geöffnet.

Für die briefliche Abstimmung/Wahl steht der Gemeindebriefkasten Bahnhofstrasse 1 (Eingang Verwaltung Postseite) bis um 09.30 Uhr am Wahl- und Abstimmungssonntag zur Verfügung.

Urnenstandort

Das Wahllokal befindet sich im
Gemeindehaus (Gemeindeverwaltung, Schalterhalle Einwohnerdienste im Parterre)
Bahnhofstrasse 1
4450 Sissach

Voraussetzungen

Die Stimmrechtsausweise, die Abstimmungserläuterungen, die Stimm- und Wahlzettel inkl. Stimmzettelkuvert zu den Abstimmungen werden jeweils den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern per Post zugestellt. Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.

Falls irrtümlich die zugestellten Abstimmungsunterlagen nicht vollständig sind, wird um umgehende Kontaktaufnahme mit der Gemeindeverwaltung Tel. 061 976 13 00 gebeten. Im Stimm- und Wahllokal werden keine Unterlagen herausgegeben.

Falls Sie den Stimmausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeinde im Voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises beim Stimmregister (Gemeindeverwaltung) persönlich abholen und einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.

Brieflich abstimmen

Was ist zu beachten?

  1. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
  2. Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmzettelkuvert und kleben dieses zu.
  3. Unterschreiben Sie den Stimmausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmzettelkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint.
  4. Das Antwortkuvert muss bis spätestens zur Öffnung des Wahllokals am Sonntag im Briefkasten der Gemeindeverwaltung eintreffen oder im Postfach der Gemeinde liegen.