Kanalreinigung / Unterhalt Kanalisation

Die Gemeinde sorgt für den ordnungsgemässen Betrieb, den Unterhalt und den Ersatz der Abwasseranlagen. Sie prüft die Anlagen regelmässig auf ihre Funktionstüchtigkeit und ergreift die erforderlichen Massnahmen. Die Gemeinde haftet als Werkeigentümerin. Sie übernimmt Anschliessern und Dritten gegenüber jedoch keine Haftung für Schäden, die ihnen aus dem Anschluss an die öffentliche Kanalisation infolge Beschädigungen oder Zerstörung von Leitungen durch höhere Gewalt entstehen.

Unterhaltspflicht: Der Gemeinderat kann von den Grundeigentümern bzw. Grundeigentümerinnen den Nachweis verlangen, dass ihre Abwasseranlagen dicht sind. Private Abwasseranlagen sind so zu unterhalten, dass sie gemäss den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen betrieben werden können. Der Grundeigentümer oder die Grundeigentümerin haftet für jeden Schaden, der durch fehlerhafte Ausführung oder mangelnden Unterhalt der privaten Abwasseranlage verursacht wird. Er bzw. sie ist auch haftbar für Schäden, die durch Nichteinhaltung der gesetzlichen Bestimmungen verursacht werden.
Für die Reinigung der Hausleitung bei Verstopfungen etc. ist ein privates Unternehmen aufzubieten. Für Auskünfte steht die Abteilung Tiefbau der Gemeinde gerne zur Verfügung.

Zugehörige Objekte

Name Download