Hundeversäuberung
Zuständiges Amt: Werkhof Sissach
Die Hundehalterinnen und Hundehalter sind verpflichtet, ausserhalb ihres Privatareals Hundekot aufzunehmen. Dieser kann in den öffentlichen Abfallbehältern entsorgt werden. An mehreren Stellen sind Boxen mit Hundesäckchen montiert (siehe Bild). Zusätzliche Hundekotbeutel können auch privat im Detailhandel gekauft werden. Wir danken allen Hundehalterinnen und Hundehaltern sowie den Personen, welche Hunde beaufsichtigen für ihr pflichtbewusstes Verhalten.
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