Aufgrabungen (Gemeindeareal-/Strassen)
Zuständiges Amt: Tiefbau Im Zusammenhang mit einem Neubau etc. wird ein Aufbruch der Strasse für den Anschluss von Werkleitungen notwendig. Für Gemeindestrassen erteilt diese Bewilligung die Gemeindebehörde. Das entsprechende Formular ist rechtzeitig einzureichen.
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