Nachtparking auf öffentlichem Areal
Zuständiges Amt: Buchhaltung / Finanzen Das regelmässige Parkieren über Nacht auf öffentlichem Grund oder auf allgemein zugänglichen Parkplätzen der Gemeinde Sissach ist bewilligungspflichtig. Die Nachtparkkontrolle erfolgt zweimal pro Monat. Online-DiensteMit der Nutzung unseres Online-Schalters anerkennen Sie stillschweigend unsere Nutzungsbedingungen. Nutzungsbedingungen (pdf, 91.0 kB).
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