Anspruch auf einen Mietzinsbeitrag haben Familien und Alleinerziehende in bescheidenen finanziellen Verhältnissen mit mindestens einem im Haushalt lebenden Kind (minderjährig oder in Ausbildung). Weitere Voraussetzungen sind:

  • Schweizerinnen und Schweizer sowie Ausländerinnen und Ausländer (C, B, F und S)
  • Mind. 2 Jahre Wohnsitz im Kanton

Wollen Sie einen Antrag auf Mietzinsbeiträge stellen, dann füllen Sie bitte das verlinkte Formular aus und senden es mit den erforderlichen Beilagen unterschrieben an die Gemeinde.

Haben Sie noch Fragen, so steht Ihnen der Sozialdienst der Gemeinde gerne beratend zur Seite.

Bitte beachten Sie:

Seit Januar 2024 gelten kantonal geregelte Mindeststandards und Berechnungsmodalitäten. Alle Gemeinden müssen in der Folge ihre Reglemente überarbeiten. In Sissach wurde das überarbeitete Reglement noch nicht von der Gemeindeversammlung genehmigt. Behandelt wird es in der Gemeindeversammlung im März. Das Reglement soll rückwirkend per 01.01.2024 in Kraft gesetzt werden.

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