Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Gelterkinden Sissach

Die zuständige Behörde  befindet sich in Sissach.

KESB Gelterkinden Sissach
Postfach 247
Hauptstrasse 115
4450 Sissach

Telefon: 061 985 10 60
Fax: 061 985 10 61
E-Mail: gelterkinden-sissach@kesb-bl.ch

Die KESB Gelterkinden/Sissach bedient folgende Gemeinden:
Anwil, Böckten, Buckten, Buus, Diegten, Diepflingen, Eptingen, Gelterkinden, Häfelfingen, Hemmiken, Itingen, Känerkinden, Kilchberg, Läufelfingen, Maisprach, Nusshof, Oltingen, Ormalingen, Rickenbach, Rothenfluh, Rümlingen, Rünenberg, Sissach, Tecknau, Tenniken, Thürnen, Wenslingen, Wintersingen, Wittinsburg, Zeglingen und Zunzgen

Augfaben:
Die Aufgaben für die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden ergeben sich aus Bundesrecht (Zivilgesetzbuch: ZGB) sowie aus kantonalem Recht (Gesetz über die Einführung des Zivilgesetzbuches BL: EG ZGB). Die KESB ist für sämtliche erstinstanzliche Entscheide im Bereich des Kindes- und Erwachsenenschutzes zuständig und hat folgende Aufgaben:

  • Umfassende Abklärungen bei Anträgen und Gefährdungsmeldungen betreffend Kinder und Erwachsene
  • Anordnung, Abänderung und Aufhebung von Beistandschaften für Erwachsene
  • Anordnung, Abänderung und Aufhebung von fürsorgerischen Unterbringungen mit gemeinsamem Pikettdienst aller sechs KESB
  • Anordnung, Abänderung und Aufhebung von Kindesschutzmassnahmen
  • Ernennung und Entlassung sowie Instruktion von Mandatsträgern und Mandatsträgerinnen
  • Prüfung von Berichten und Rechnungen der Mandatsträger und Mandatsträgerinnen
  • Prüfung und Auslegung von Vorsorgeaufträgen und Patientenverfügungen
  • Prüfung der gesetzlich vorgesehenen Vertretungen (gesetzliche Vertretung durch den Ehegatten oder durch den eingetragenen Partner, gesetzliche Vertretung bei medizinischen Massnahmen)
  • Prüfung und Genehmigung zustimmungsbedürftiger Geschäfte
  • Prüfung und Genehmigung der Sterilisation bei Urteilsunfähigen
  • Prüfung und Genehmigung der gemeinsamen elterlichen Sorge
  • Feststellung der Vaterschaft für Kinder unverheirateter Eltern
  • Regelung des persönlichen Verkehrs zwischen Eltern und Kindern
  • Bewilligung der Aufnahme von Kindern zur Pflege und zur Adoption
  • Beschwerdeinstanz betreffend Beschränkungen der Bewegungsfreiheit und betreffend Handlungen und Unterlassungen des Mandatsträgers oder der Mandatsträgerin
  • Führen des Massnahmenregisters und Auskunftserteilung

Zugehörige Objekte