Kinderbetreuung / Familienergänzende Kinderbetreuung - Beiträge
Zuständiges Amt: Leitung Gemeindeverwaltung Die Gemeinde ist gesetzlich verpflichtet, soweit Bedarf besteht, Erziehungsberechtigte so weit zu unterstützen, dass deren Kosten für die Nutzung einer Kinderbetreuung ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit entspricht. Sie gewährt, gestützt auf die reglementierte Tarifstruktur, Gemeindebeiträge. Diese werden aufgrund der Angaben im eingereichten Beitragsgesuchs errechnet. Weiter ist die Gemeinde verpflichtet eigene Angebote (nicht vorhanden) oder Angebote Dritter (Tagesverein Oberes Baselbiet, Kita Zwärgehuus und Kita Bärenbande) soweit zu unterstützen, dass die Kosten für Eltern deren Leistungsfähigkeit entsprechen. Die Gemeinde Sissach kombiniert diese beiden oben beschriebenen Verpflichtungen. Die Gemeinde Sissach verfügt im Zusammenhang mit der familienergänzenden Kinderbetreuung über eine Rechtsgrundlage in Form eines Reglements. Es werden nur Gemeindebeiträge an Organisationen mit Leistungsvereinbarung ausgerichtet. Mit folgenden Organisationen hat die Gemeinde eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen:
Publikationen
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