Arbeitslos, Anmeldung
Zuständiges Amt: Einwohnerdienste Was müssen Sie bei einer Kündigung tun? Um die Dienstleistungen der Arbeitslosenkasse beanspruchen zu können, sind folgende Schritte und Termineinhaltungen notwendig: Bitte melden Sie sich persönlich, innert eines Arbeitstages beim RAV. Folgende Unterlagen werden benötigt:
Telefon: 061 552 06 60
Weitere Informationen entnehmen Sie unten stehendem Schreiben betreffend Vorgehen für die Anmeldung zur Arbeitsvermittlung.
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