Waldareal - Veranstaltungen im Wald

Als Veranstaltung gilt jede Gruppierung von Personen, die sich aus sportlichen, gesellschaftlichen oder anderen Gründen im Wald aufhalten (18 Abs. 1 kWaV). Veranstaltungen sind ab 50 Personen melde- oder gar bewilligungspflichtig (8 kWaG).

Wer Wald begeht, hat ihn gebührend zu schonen. Gerne verweisen wir auch auf den WaldkniggeExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.. (Flyer zum Download)
Kantonales WaldgesetzExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Die Brut- und Setzzeit ist jeweils vom 1. April bis 31. Juli. In dieser Zeit sind Hunde im Wald und an Waldrändern an der Leine zu führen.

Zugehörige Objekte

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