Solaranlagen
Zuständiges Amt: Hochbau Mit Beschluss der Gemeindeversammlung vom 10. Dez. 2014 (Budgetvorlage) haben die Stimmberechtigten dem Förderprogramm zum Bau von Sonnenkollektroren im Wohnungsbaubereich für das Jahr 2015 zugestimmt und verlängert (seit 2010). Gemäss Beschluss des Gemeinderates wurde die Anspruchsberechtigung wie folgt festgelegt: Förderbeiträge an Sonnenkollektoranlagen für Brauchwassererwärmung und Heizungsunterstützung im Wohnbaubereich (ohne Schwimmbäder)Warmwasseraufbereitung
Warmwasseraufbereitung und Heizungsunterstützung
Das Gesuchsformular ist bei der Gemeinde einzureichen. Beitragsberechtigt sind EigentümerInnen von Anlagen, die auf dem Gemeindegebiet im laufenden Jahr erstellt und in Betrieb genommen werden. Ab 1.10.2013 neu: Melde- und Bewilligungspflicht von Solaranlagen Meldeformular
|