Sie sind

  • Kantonsbürger/in
  • Schweizer Bürger/in oder
  • ausländische/r Staatsangehörige/r

und möchten sich in Sissach einbürgern lassen?


Bitte nehmen Sie sich kurz Zeit für die Überprüfung der Voraussetzungen:

  • Wohnsitzpflicht in der Gemeinde Sissach für schweizerische Bewerberinnen und Bewerber 3 Jahre (für Details gibt der Bürgerrat Auskunft)
  • Wohnsitzpflicht in der Schweiz für ausländische Bewerberinnen und Bewerber 12 Jahre sowie Wohnsitzpflicht in der Gemeinde Sissach 5 Jahre (für Details gibt der Bürgerrat Auskunft)
  • Leumund: Die sich bewerbenden Personen müssen einen tadellosen Leumund besitzen und sowohl den privaten als auch den öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen stets nachgekommen sein.
  • gute Deutschkenntnisse


An einer Einbürgerung interessierte Personen, welche die erforderliche Wohnsitzdauer erfüllen, melden sich schriftlich bei Bürgergemeinde Sissach, Postfach, 4450 Sissach.

Weitere Informationen betreffend der Bürgergemeinde finden Sie auf der Seite der Bürgergemeinde unter der Rubrik Einbürgerungen.

Zugehörige Objekte

Name Telefon Kontakt
Bürgerrat Sissach