Feuerwerk und Himmelslaternen

Feuerwerke
Feuerwerke sind in der Gemeinde Sissach, gestützt auf das Polizeireglement der Gemeinde, nur an traditionellen Anlässen (Fasnacht, 1. August, Silvester) erlaubt. Ausnahmen für weitere öffentliche Anlässe kann der Gemeinderat bewilligen.
Ohne ausdrückliche Bewilligung ist es untersagt, Knallkörper und Feuerwerk jeder Art abzubrennen. Knallkörper und Feuerwerk müssen in der Schweiz zugelassen sein.

Himmelslaternen - Verbot
Die Gemeinde hat vermehrt Anfragen für eine Bewilligung zum Steigenlassen von Himmelslaternen z.B. an Geburtstagen oder Hochzeiten etc.

Verbot: Das Steigenlassen von Heissluftballons, Himmels- / Skylaternen (gekaufte und selbstgebastelte), welche durch offenes Feuer angetrieben werden, ist generell im Kanton Basel-Landschaft verboten.

Es wird auf das Merkblatt zum Download verwiesen.

Zugehörige Objekte

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