Gelegenheitswirtschaft
Zuständiges Amt: Einwohnerdienste Festwirtschaft / Gelegenheitswirtschaft: Reine Take-away-Betriebe (Kuchen, Güggeli, Bratwürste usw. oder alkoholfreie Getränke) sind nicht bewilligungspflichtig. Bei Gelegenheitswirtschaften an Anlässen ist das Thema Alkoholabgabe und Jugendschutz zu beachten. Damit das Verkaufspersonal bestens darauf vorbereitet ist, empfehlen wir den Onlinetest eidgenössischen Alkoholverwaltung. Bezüglich Gelegenheitswirtschaft anlässlich der Fasnacht - siehe unter Stichwort Fasnacht. Freinacht: Gelegenheitswirtschaften und Freinacht werden durch die Gemeindebehörde bewilligt. Dafür ist rechtzeitig das unten stehende Gesuchsformular dem Gemeinderat einzureichen. Publikationen
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