Abmeldung / Wegzug
Zuständiges Amt: Einwohnerdienste Auf Wiedersehen! Der Wegzug muss innerhalb von 14 Tagen der Gemeinde gemeldet werden. Abmeldung Schweizer/innen mit Wegzug innerhalb der Schweiz (eUmzug möglich)
Die Abmeldung kann auch schriftlich mit unten stehendem Online-Formular erfolgen. Falls ein Heimatschein hinterlegt ist, wird Ihnen dieser samt Wegzugsmeldung per Post zugestellt.
Die Abmeldung kann auch schriftlich mit unten stehendem Online-Formular erfolgen. Es wird Ihnen danach eine Wegzugsmeldung zugestellt.
Abmeldung ausländische Staatsangehörige mit Wegzug ausserhalb Kanton Basel-Landschaft
Die Abmeldung kann auch schriftlich mit unten stehendem Online-Formular erfolgen. Es wird Ihnen danach eine Wegzugsmeldung zugestellt.
Rechtliche Grundlagen:
Online-DiensteMit der Nutzung unseres Online-Schalters anerkennen Sie stillschweigend unsere Nutzungsbedingungen. Nutzungsbedingungen (pdf, 91.0 kB).
|