Vorgehen im Todesfall:
Die Angehörigen werden gebeten, sich innert zwei Tagen nach Eintritt des Todes (betrifft die Gemeinden Böckten, Diepflingen, Itingen, Sissach und Thürnen) mit der ärztlich ausgestellten Todesbescheinigung und, sofern vorhanden, dem Familienbüchlein beim Bestattungsbüro der Gemeindeverwaltung Sissach zu melden.

Ziel ist es, mit den Angehörigen anlässlich deren Besuches administrative Punkte festzulegen. Folgendes wird durch die Gemeinde in Rücksprache mit den Angehörigen veranlasst:

  • Bestattungsart
  • Anmeldung Kremation
  • Kontaktaufnahme mit dem Pfarramt (Terminvereinbarung für Bestattung und Trauergespräch)
  • Auftrag für die amtliche Anzeige in den Medien - sofern gewünscht
  • Weiterleitung der erforderlichen Unterlagen an das Zivilstandsamt und das Erbschaftsamt

Bei ausländischen Staatsangehörigen wird zusätzlich benötigt, sofern der/die Betroffene zu Hause verstorben ist:

  • Original Geburtsschein, Eheschein
  • Original Reisepass, Personalausweis
  • Kopie Aufenthaltsbewilligung

Todesfall im Alters- und Pflegeheim, Spital oder Sterbehospiz:
Die Angehörigen erhalten von der Institution Kopien der Anmeldung des Todesfalls ans Zivilstandsamt sowie der ärztlichen Todesbescheinigung. Mit diesen Unterlagen ist, sofern die/der Verstorbene in einer der fünf Verbundgemeinden wohnhaft war, die Gemeindeverwaltung Sissach aufzusuchen, um die oben aufgeführten Punkte zu vereinbaren.

Für weitere Hinweise beachten Sie bitte das Merkblatt.

Bestattungsunternehmen
Die Angehörigen sind frei in der Auswahl des Bestattungsunternehmens. Für Angaben über weitere Bestattungsunternehmen wird auf das Telefonverzeichnis verwiesen

Bestattungsbüro Gemeindeverwaltung Sissach
Sie erreichen uns während den Öffnungszeiten der Verwaltung. Sofern ein Vorsprechen zu diesen Zeiten nicht möglich ist, wird um Voranmeldung gebeten. 
Über die Feiertage ist jeweils ein Pikettdienst eingerichtet. Bitte entnehmen Sie die weiteren Details hierzu dem amtlichen Teil von 'Sissach aktuell', dem Anschlag beim Gemeindehaus; oder dem Ansagetext unter der Telefonnummer 061 976 13 00 sowie den Gemeindepublikationen der Friedhofverbundgemeinden. 

Willensäusserung zur Bestattung
Es besteht die Möglichkeit die Bestattungsart während der Lebzeit festzulegen und bei der Gemeinde zu hinterlegen oder zu Hause bei Ihren Unterlagen zu deponieren. Bitte beachten Sie das dafür vorgesehene Dokument zum Download.

Umfassende Informationen zum Thema Todesfall
Information des Kantons

Friedhof in Sissach für die fünf Verbundgemeinden (Böckten, Diepflingen, Itingen, Sissach, Thürnen)
Einen Blick auf den Friedhof mit seinen Bestattungsstätten bietet die Fotogalerie.

Grabbepflanzung
Die Friedhofgemeinden bieten Angehörigen gegen Vorauszahlung die Ausführung der Grabbepflanzung und der Grabpflege auf dem Friedhof Sissach an. Der Auftrag wird schriftlich erteilt mit gleichzeitiger Zustimmung zur Vorauszahlung des Pauschalbetrages. Den Auftrag nimmt die Friedhofgärtnerin entgegen.

Zugehörige Objekte