Die Gemeindeversammlung ist das oberste Organ der Gemeinde. Der Gemeinderat beruft die Gemeindeversammlung ein, so oft es die Geschäfte erfordern. In Sissach sind dies in der Regel 4 Versammlungen im Jahr. Die Daten werden im Vorjahr festgelegt. Fällt eine Gemeindeversammlung wegen zu wenig beschlussfähigen Vorlagen aus, wird dies rechtzeitig öffentlich publiziert.

Der Gemeinderat hat die Gemeindeversammlung innerhalb eines halben Jahres zudem einzuberufen, wenn dies 5% der Stimm­berechtigten unter Angabe des zu behandelnden Ge­schäfts verlangen.

Kontakt

Verwaltungsleitung
gemeinde@sissach.ch

Ort

Wird jeweils bei der Einladung bekannt gegeben.
4450 Sissach

Aufgaben

Die Aufgaben und Kompetenzen sind im kantonalen Gemeindegesetz geregelt.

Kompetenzen

Unter Vorbehalt der Bestimmungen über die Urnenabstimmung sowie derjenigen über die behördlichen Finanzkompetenzen stehen der Gemeindeversammlung die im Gemeindegesetz § 47 festgelegten, nicht übertragbaren Befugnisse zu.

Voraussetzungen

Die Einladung zur Versammlung erfolgt schriftlich mittels Traktandenliste an alle Stimmberechtigten der Gemeinde. Stimmberechtigt sind alle Schweizer (Männer und Frauen) mit Vollendung des 18. Altersjahres, die im Stimmregister eingetragen sind.

An der Gemeindeversammlung sind auch nicht stimmberechtigte, interessierte Einwohnerinnen und Einwohner willkommen.

Präsentationen an Versammlungen:
Stimmbürger/-innen, welche beabsichtigen anlässlich der Versammlung zu einem Thema eine Präsentation zu zeigen, sind gebeten mit Gemeindepräsident Peter Buser, 079 327 19 13 oder der Verwaltungsleitung 061 976 13 10 frühzeitig Kontakt aufzunehmen. Vielen Dank

Nächste Versammlungen

Datum Sitzung

Letzte Versammlungen

Datum Sitzung