Aufgaben der Kommission: - Prüfung des Rechnungswesens der Einwohnergemeinde
- Prüfung des Voranschlags
- Prüfung der Buchführung einschliesslich des Rechnungsabschlusses
- Kontrolle der Übereinstimmung der Schlussbilanz der Vorjahresrechnung mit der Eröffnungsbilanz der Jahresrechnung
- Prüfung der Vermögenswerte
- Prüfung der Bücher, Register und Karteien, die mit der Rechnungsführung zusammenhängen
- Prüfung allfälliger Eventualverpflichtungen und -guthaben
- Prüfung der Einhaltung der Vorschriften der Gemeindefinanzordnung
- Prüfung des Rechnungswesens der interkommunalen Amtsstellen Kommissionen und Behörden, an denen die Gemeinde beteiligt ist.
- Die RPK kann das Rechnungswesen der Basellandschaftlichen und der ausserkantonalen Zweckverbände und Anstalten prüfen, an denen die Gemeinde beteiligt ist. Sie übt ihre Kontrolltätigkeit nach anerkannten Revisionsgrundsätzen aus.
- Schriftliche Berichterstattung über das Prüfungsergebnis und Unterbreitung ihrer Anträge an die Gemeindeversammlung.
- Vorberatung einzelner von der Gemeindeversammlung überwiesener finanzieller Geschäfte.
Rechtliche Grundlagen:
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