Aufgabe der Kommission:
- Massnahmenkatalog zur Förderung der Freiwilligenarbeit – bearbeiten, ergänzen und weiterentwickeln
- Überprüfung der Aktivitäten und Vorhaben
- Zuständigkeit für Umsetzung der Massnahmen liegt bei der vorsitzenden Person
- Die Kommission Freiwilligenarbeit trifft sich einmal im Jahr zur Besprechung und Beratung der Aktivitäten.
- Für die Programmgestaltung und die Organisation der Aktivitäten ist die vorsitzende Person zuständig. Diese legt jährlich Rechenschaft über die erfolgten und geplanten Massnahmen zur Förderung der Freiwilligenarbeit ab.
Rechtliche Grundlagen:
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