Aufgabe der Friedhofkommission:

  • Die Friedhofkommission ist Aufsichts- und Kontrollorgan über das Bestattungs- und Friedhofwesen.
  • Sie ist berechtigt, in begründeten Einzelfällen Ausnahmen von den Bestimmungen des Friedhof- und Bestattungsreglements zu beschliessen.
  • Die Friedhofkommission erlässt im Einvernehmen mit den örtlichen Kirchgemeinden Weisungen (Merkblatt) über den Ablauf einer Bestattung.
  • Sie erlässt Ausführungsbestimmungen über die Gestaltung der Friedhofanlagen und die Dienstordnung für den Friedhofgärtner/die Friedhofgärtnerin und für den Leichenwagenführer/die Leichenwagenführerin.

Die Friedhofgemeinde setzt sich aus den Gemeinden Sissach (Standort Friedhof), Böckten, Diepflingen, Itingen und Thürnen zusammen.
 

Kontakt

Friedhofkommission
Bahnhofstrasse 1
Postfach
4450 Sissach

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