Aufgaben des Schulrates:
- Der Schulrat ist den Schulen als politisch gewählte Behörde übergeordnet.
- Der Schulrat nimmt die strategischen Aufgaben und das Controlling wahr. Er überlässt die operativen Aufgaben der Schulleitung.
- Der Schulrat nimmt die Wahl der Schulleitung und die unbefristete Anstellung der Lehrerinnen und Lehrer vor. Er genehmigt das Schulprogramm und gewährleistet die Umsetzung der Evaluationsergebnisse.
- Der Schulrat vertritt gegenüber den Lehrerinnen und Lehrern und der Schulleitung seiner Schule die Anliegen der Schülerinnen und Schüler, der Erziehungsberechtigten, der Trägerschaft und des Kantons.
- Der Schulrat ist innerhalb der Schule Beschwerdeinstanz bei Entscheidungen der Schulleitung.
- Der Schulrat ist Entscheidungsinstanz im Schulausschlussverfahren.
Gesetzliche Grundlagen:
Amtsperiode 1.8.2020 resp. Covid-19-bedingt 1.1.2021 - 31.7.2024
Personen |
Leitung |
Funktion |
Zumbrunnen-Schweizer, Carol | Präsidentin |
Name |
Funktion |
Schaffner, Rahel | Vizepräsidentin |
Crain Biedert, Anita | Mitglied |
Fisch-Hutmacher, Isabelle | Mitglied |
Irman, Sascha | Mitglied |
Nigro, Daniela | Mitglied |
Rickenbacher, Simone | Mitglied |
Ryf, Judith | Mitglied |
Schneebeli, Gabriele | Mitglied |
Vogt, Franziska | Mitglied |
Blumenthal, Gieri | Delegierter |
|