Amtliche Publikation - Bürgerrat Sissach

27. September 2019
Wiederantritt zur Neuwahl vom 9. Februar 2020

Am 9. Februar des kommenden Jahres finden auf kommunaler Ebene die periodischen Neuwahlen von Bürgerrat und Bürgerratsschreiber/in statt. Die amtierenden Bürgerräte sowie die Bürgerratsschreiberin haben unisono ihre Bereitschaft erklärt, zur Neuwahl vom 9. Februar 2020 für die Amtsperiode 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2024 wieder anzutreten.

Nach § 4 der Bürgergemeindeordnung vom 9. Dezember 2004 ist die stille Wahl möglich.

Da die stille Wahl möglich ist, sind entsprechende Wahlvorschläge von Kandidierenden mit mindestens 15 gültigen Unterschriften von Sissacher Bürger/innen bis spätestens am Montag, 23. Dezember 2019, 17 Uhr, auf der Gemeindeverwaltung abzugeben.

Liegen per 23.12.2019 gleich viele Kandidaturen vor wie Sitze zu vergeben sind – im Falle des Bürgerrates deren fünf und für das Schreiberamt eine – widerruft die Erwahrungsinstanz, die Geschäftsprüfungskommission der Einwohnergemeinde, die Wahl und erklärt die Kandidaten/in für gewählt.

Sind mehr Kandidaturen als zu vergebende Sitze eingegangen, wird die ordentliche
Urnenwahl durchgeführt.

Sissach, im September 2019 Bürgerrat Sissach