Vorsorgeauftrag / oft gestellte Fragen

Mit einem Vorsorgeauftrag kann jede urteilsfähige und volljährige Person festlegen, wer sie im Falle einer Urteilsunfähigkeit infolge Krankheit oder eines Unfalles vertreten soll. In diesem Papier wird aufgeführt, welche Aufgaben die bezeichneten Personen wahrnehmen sollen. Dabei kann es sich um die Verwaltung aller Angelegenheiten handeln oder nur um einzelne Bereiche. Unterschieden wird zwischen:

  • Personensorge: Entscheidungen rund um Privatangelegenheiten und Gesundheit (Öffnen der Post, Aufrechterhaltung des persönlichen Schriftverkehrs, Betreuung, Pflege, medizinische Versorgung etc.)
  • Vermögenssorge: Verwaltung des Einkommens und Vermögens, Abwicklung des Zahlungsverkehrs etc.)
  • Vertretung im Rechtsverkehr: Sämtliche Rechtshandlungen sowie Abschluss der dafür nötigen Verträge.

Link Beitrag srf/espresso

Bei weiteren Fragen in Sachen Vorsorgeauftrag wenden Sie sich an die zuständige KESB oder das Erbschaftsamt Arlesheim, Tel. 061 552 45 70.

Auf der Gemeindeverwaltung Sissach können am Schalter der Einwohnerdienste (bitte Öffnungszeiten beachten) die Informationsunterlagen, welche am Informationsabend vom 22. März 2017 abgegeben wurden, bezogen werden. Diese werden nicht online zum Download zur Verfügung gestellt. Fürs Verständnis wird gedankt.

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