Abmeldung / Wegzug Einwohner/in

Schade, dass Sie Sissach verlassen. Alles Gute am neuen Wohnort.

Bitte beachten Sie, dass Sie sich zusätzlich am neuen Wohnort anmelden müssen, sofern die Gemeinde eUmzug nicht anbietet.

Für Drittstaatsangehörige ist der Onlinedienst eUmzug nur bei einem Wegzug innerhalb des Kantons Basel-Landschaft möglich.

Eine Abmeldung ins Ausland ist nur persönlich am Schalter möglich.

Bitte setzen Sie sich mindestens drei Monate bevor Sie ins Ausland gehen mit der Steuerabteilung in Verbindung. Danach können Sie sich am Schalter der Einwohnerdienste abmelden und erhalten dann auf Wunsch eine Abmeldebescheinigung.

Für die Abmeldung ist die Adresse des Reiseziels/Wohnortes im Ausland und eine Korrespondenzadresse in der Schweiz erforderlich.

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