Amtliche Publikation: Erneuerungswahlen

16. November 2023
Gemeinderat und Gemeindekommission

Die laufende Amtsperiode der Gemeinderäte und der Gemeindekommission endet im Kanton Basel-Landschaft am 30. Juni 2024. Die Erneuerungswahlen für die Amtsperiode vom 1. Juli 2024 bis 30. Juni 2028 finden am 3. März 2024 statt. Gewählt werden 7 Mitglieder des Gemeinderates und 15 Mitglieder der Gemeindekommission. Eine allfällige Nachwahl findet am 14. April 2024 statt.

Jede stimmberechtigte und in Sissach wohnhafte Person ist wählbar (Unvereinbarkeiten gemäss § 9 des Gemeindegesetzes). Gewählt wird im Majorzverfahren.

Wahlvorschläge können bis Dienstag, 2. Januar 2024, 12.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden. Für die Wahlvorschläge müssen die offiziellen Formulare (siehe Download) oder auf der Website des Kantons unter LINK) verwendet werden.

Für beide Behörden besteht nach § 5 der Gemeindeordnung die Möglichkeit der Stillen Wahl.

Kommt es zu einer Nachwahl, müssen die Wahlvorschläge bis zum 11. März 2024, 12.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung eingetroffen sein.

Bei Fragen gibt die Gemeindeverwaltung gerne Auskunft:

gemeinde@sissach.ch / 061 976 13 00

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Wahlvorschläge Behörden Amtsperiode 1.7.2024 - 30.6.2028 Download 0 Wahlvorschläge Behörden Amtsperiode 1.7.2024 - 30.6.2028